Militärgericht

In einem funktionierenden Staatsapparat darf natürlich auch das Rechtswesen nicht fehlen, das das Heer meistens in noch nicht gänzlich erschlossenen Gebieten automatisch übernahm. Die Demonstration zeigt die unterschiedlichen Vergehen und Bestrafungsarten, welche vom Richter, meist der Oberkommandant des Heeresverbands, verhängt werden mussten. Auch das Thema der Christenverfolgung verdient unter dieser Perspektive eine genauere Betrachtung, zumal uns sehr viele Prozessberichte über die Märtyrer überliefert sind.

Literatur

  • Sander, E. röm. Militärstrafrecht in: Rheinisches Museum für Philologie 103 (1960), 304 ff.
  • Sander, E, Recht des römischen Soldaten, in : Rheinisches Museum für Philologie 101 (1958), S 152-234.
  • Müller, Albert, Die Strafjustiz im römischen Heere, in: Neue Jahrbücher für Philologie und Geschichte, 1906.