CONIUGIUM - römische Hochzeit

Bereits in der Antike spielte die rituelle Feier der Vereinigung zweier Liebenden eine wichtige Rolle. Dieses Ritual bestimmte sowohl den rechtlichen und religiösen Status, ab dem ein Paar als Ehepaar angesehen werden durfte.
Bei der Feier selbst waren – wie bei allen religiösen Handlungen – die richtigen Vorzeichen wichtig. Daher wurde zu Beginn der Feier das Votum der Götter eingeholt, die diese Eheschließung absegnen sollten. Anschließend wurde durch das formale Abschließen eines Ehevertrags – schon damals! – der Rechtsakt vollzogen. Das sich daran anknüpfende Opfer um die Gunst der Götter war obligatorisch und durfte nicht fehlen.
Zum Übergang vom Akt selbst zur Feier war eine Prozession der Hochzeitsgesellschaft vorgesehen, in welcher diese zum Haus des Bräutigams zog und dort die Initiation der neuen Hausherrin vollzogen wurde.